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Ab Werk
EXW (Ab Werk, ex work) ist eine im zwischenstaatlichen Handel international anerkannte Abkürzung, die von der internationalen Handelskammer als "International Commercial Term" (siehe Incoterms) veröffentlicht wurde. EXW bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware auf seinem Gelände (z. B. Werk, Fabrikationsstätte oder Lager) dem Käufer zur Verfügung zu stellen. Mit der Abnahme von dort oder bei vereinbarter Versendung mit Übergabe an den Frachtführer gehen Kosten und Gefahr auf den Käufer über.
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