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Recht & Steuern

Abmahnung (Wettbewerbsrecht)

Die Abmahnung ist im Wettbewerbsrecht eine Aufforderung, wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen. Die Abmahnung dient auch dazu, wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Mit der Abmahnung wird der Werbende darüber informiert, dass man seine Werbemaßnahme als wettbewerbswidrig einstuft; zugleich wird der Werbende aufgefordert, diese Werbemaßnahme künftig zu unterlassen. Die beanstandete Werbemaßnahme muss konkret angegeben werden, wobei eine rechtliche Würdigung nicht zwingend, aber sinnvoll ist. Der Abgemahnte muss erkennen können, was ihm vorgeworfen wird.

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