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Abschlagszahlung
Abschlagszahlung ist regelmäßig eine vereinbarte, vorweggenommene Teilleistung eines Geldbetrages auf die vom Vertragspartner bereits erbrachte Leistung. Sie ist in der Endabrechnung zu berücksichtigen. Die Abschlagszahlung kann auch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis sein, wenn vereinbart ist, dass sie zwischen den Parteien entweder den Anspruchsgrund oder die Anspruchshöhe außer Streit stellt.
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