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Recht & Steuern

Abschreibung (Steuer)

Unternehmer können Investitionen in unbewegliche und bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter über Abschreibungen wie z. B. die Absetzung für Abnutzung (AfA) absetzen. Dabei sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung zu verteilen. Für bewegliche Güter stehen dabei mehrere Abschreibungsmethoden zur Auswahl, für unbewegliche Güter sind Prozentsätze festgelegt. Die Nutzungsdauer der Güter ergibt sich in vielen Fällen aus sogenannten AfA-Tabellen der Finanzverwaltung. Vermieter von Immobilien können ebenfalls Anschaffungs- und Herstellungskosten abschreiben, allerdings nur für die Investitionen in Gebäude und nicht auf den Anteil. der auf den Grund und Boden entfällt.

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