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Abweichendes Wirtschaftsjahr
Von einem abweichenden Wirtschaftsjahr spricht man, wenn das Wirtschaftsjahr als Gewinnermittlungszeitraum nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Land- und Forstwirte haben immer ein abweichendes Wirtschaftsjahr. Bei Gewerbetreibenden unterscheidet sich das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr nur in Ausnahmefällen, und Selbständige ermitteln ihren Gewinn stets für das Kalenderjahr. Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind, können bei der Betriebseröffnung das Wirtschaftsjahr frei wählen. Eine Zustimmung des Finanzamtes ist nicht erforderlich.
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