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Abzahlungskauf
Das Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte als das älteste Verbraucherschutzgesetz hat nach fast 100 Jahren ausgedient. Es gilt nur noch für alle vor dem 1. Januar 1991 abgeschlossenen Abzahlungsgeschäfte fort. Auf nach dem 1. Januar 1991 abgeschlossene Abzahlungsgeschäfte ist das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) anzuwenden, durch das das Abzahlungsgesetz (AbzG) ersetzt wurde. Das Verbraucherkreditgesetz ist weitgehender als das alte Abzahlungsgesetz; es regelt nicht nur die Inanspruchnahme von Warenkrediten, sondern und in erster Linie diejenige von Geldkrediten. Der Kern der Regelungen über den Abzahlungskauf allerdings ist erhalten geblieben.
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