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Management / Unternehmensführung

Akkordarbeit

Akkordarbeit liegt vor, wenn in einem Arbeitsverhältnis das Arbeitsentgelt nicht an der geleisteten Arbeitszeit, sondern an der geleisteten Arbeitsmenge bemessen wird. Abhängig vom Bemessungskriterium bestehen verschiedene Akkordarten wie z. B. Stückakkord oder Flächenakkord. Rechtsgrundlage für den Akkord können der Einzelvertrag, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sein. Zum Schutz bestimmter Arbeitnehmergruppen bestehen Akkordverbote.

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