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Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), für deren Verbindlichkeiten den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Sie hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital (§ 1 AktG). Die Aktiengesellschaft ist von ihrem Mitgliederbestand unabhängig. Als Kapitalgesellschaft gilt sie immer als Handelsgesellschaft, auch wenn sie kein Handelsgewerbe betreibt (§ 3 AktG). Ihre Mitglieder heißen Aktionäre, die in der Regel mit Einlagen am Aktienkapital beteiligt sind. Die Aktiengesellschaft ist die Gesellschaftsform größerer Unternehmen mit großem Kapitalbedarf, für mittelständische Unternehmen eignet sich die so genannte kleine Aktiengesellschaft.
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