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Aktienstimmrecht
Aktienstimmrecht ist das Recht eines Aktionärs einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien, in der Hauptversammlung durch Abgabe seiner Stimme die Entwicklung seiner Gesellschaft mitzubestimmen. Es entsteht mit vollständiger Leistung der Einlage und wird entsprechend der Höhe der Aktiennennbeträge ausgeübt. Das Stimmrecht muss nicht höchstpersönlich ausgeübt werden, sondern kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten wahrgenommen werden. Kein Aktienstimmrecht gewähren die so genannten stimmrechtslosen Vorzugsaktien.
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