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Aktionär
Der Inhaber einer Aktie wird als Aktionär bezeichnet. Mit dem Aktienbesitz gehen bestimmte Rechte und Pflichten einher, die im Aktiengesetz genau festgelegt sind. Die Hauptpflicht des Aktionärs besteht in der Erfüllung seiner Einlagepflicht. Die Rechte umfassen Verwaltungsrechte, etwa das Stimmrecht, oder Vermögensrechte wie das Recht auf Dividende oder das Recht auf den Bezug neuer Aktien bei einer Kapitalerhöhung. Unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung hat jeder Aktionär ein Auskunftsrecht in der Hauptversammlung, damit er seine Rechte ausüben kann.
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