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Recht & Steuern

Akzept

Akzept ist die schriftliche Erklärung auf der Wechselurkunde, dass der Wechsel angenommen wird. Im kaufmännischen Sprachgebrauch wird als Akzept auch der angenommene Wechsel bezeichnet. Die Annahme des Wechsels muss unbedingt erklärt werden, sie kann sich jedoch auch nur auf einen Teil der Wechselsumme beschränken. Der Bezogene des Wechsels wird mit dem Akzept verpflichtet, den Wechsel bei Fälligkeit zu bezahlen. Im übrigen bedeutet Akzept die Annahme eines Angebots zu einem Vertrag. Siehe auch: Vertrag; Wechsel

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