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Finanzen / Controlling

Alleinerziehende

Das Einkommensteuergesetz trägt den besonderen Belastungen von Alleinerziehenden in § 32 VII EStGdadurch Rechnung, dass ein Haushaltsfreibetrag von 5 616 DM steuerlich berücksichtigt wird. Der Haushaltsfreibetrag kann bei jeder Veranlagung nur einmal in Anspruch genommen werden; weitere Kinder wirken sich auf seine Höhe also nicht aus. Bei der Steuerberechnung wird der Haushaltsfreibetrag vom Einkommen abgezogen.

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