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Recht & Steuern

Allonge

Allonge (Anhang) ist ein fest und dauerhaft mit dem Wechsel verbundenes Blatt, auf das Indossamente, Bürgschaftserklärungen oder Wechselproteste, nicht jedoch Annahmeerklärungen gesetzt werden können, wenn das Wechselpapier selbst hierfür nicht mehr ausreicht (Art. 13 Abs. 1 Satz 1 WG, Art. 81 Abs. 1 und 3 WG).

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