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Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteil
Die bisherige Altersrente wegen Arbeitslosigkeit wurde in eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit umgewandelt. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Versicherte dann Anspruch auf diese Altersrente, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus müssen sie eine entsprechende Anzahl von Jahren arbeitslos gewesen sein oder Altersteilzeit geleistet haben, eine bestimmte Anzahl von Pflichtbeiträgen nachweisen können und eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.
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