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Altersvergünstigungen
Das Steuerrecht sieht für ältere Personen mehrere Begünstigungen vor. Diese Sonderregelungen sollen der Tatsache Rechnung tragen, dass sich Personen in einem bestimmten Alter aus dem Erwerbsleben zurückziehen und sich daher ihre persönliche, finanzielle Situation verändert. Versorgungsbezüge werden erst nach Abzug eines Freibetrags der Besteuerung zugeführt. Bei Altersrenten wird nicht die volle Rentenzahlung, sondern lediglich der Ertragsanteil (ein bestimmter Prozentsatz) steuerlich erfasst. Für Entlassungsabfindungen und Gewinne aus der Veräußerung / Aufgabe des Betriebes gelten bei älteren Personen ebenfalls besondere Freibeträge.
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