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Anfechtung
Anfechtung nennt man die Geltendmachung von Mängeln hinsichtlich abgegebener Erklärungen (z. B. bei Zustimmungen, Kündigungen, Vertragsabschlüssen etc.). Anfechten können Sie wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung. Die Anfechtung ist ein Mittel, um die Nichtigkeit eines mit gewissen Mängeln behafteten Geschäfts herbeizuführen. Die Möglichkeit, Willenserklärungen anzufechten, ist allerdings eingeschränkt. Die Anfechtungserklärung ist als Ausübung eines Gestaltungsrechts unwiderruflich und bedingungsfeindlich.
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