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Anfechtung (Arbeitsrecht)
Ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossener Arbeitsvertrag kann nach den Vorschriften des BGB angefochten werden. Möglich ist eine Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums, wegen Eigenschaftsirrtums oder wegen Drohung oder arglistiger Täuschung. Folge der Anfechtung ist die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags, und zwar im Unterschied zur Anfechtung anderer Verträge nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft.
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