Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Recht & Steuern

Anfechtung (Arbeitsrecht)

Ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossener Arbeitsvertrag kann nach den Vorschriften des BGB angefochten werden. Möglich ist eine Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums, wegen Eigenschaftsirrtums oder wegen Drohung oder arglistiger Täuschung. Folge der Anfechtung ist die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags, und zwar im Unterschied zur Anfechtung anderer Verträge nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft.

« zurück

Services und Angebote

Anzeige