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Ankaufsrecht
Ankaufsrecht ist das Recht, durch einseitige Erklärung einen Kaufvertrag zustande zu bringen (Optionsrecht in Bezug auf einen Kauf). Das Ankaufsrecht ergibt sich in der Regel aus einem aufschiebend bedingten Kaufvor- oder Kaufvertrag, der durch die Optionserklärung unbedingt wird. Von einem Ankaufsrecht spricht man aber auch, wenn dem Berechtigten ein langfristiges Angebot gemacht worden ist, welches innerhalb einer bestimmten Frist angenommen werden kann.
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