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Anlagevermögen
Die Unterscheidung zwischen Umlauf- und Anlagevermögen ist für die Bewertung und den Ausweis in der Bilanz wichtig. Alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd (mehrmals) dem Geschäftsbetrieb zu dienen, zählen zum Anlagevermögen. Entscheidend für die Zuordnung ist der Bestimmungszweck zum Zeitpunkt der Anschaffung oder der Herstellung bzw. zum Abschlussstichtag. Das Anlagevermögen wird nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Es steht zusammen mit dem Umlaufvermögen auf der Aktivseite der Bilanz
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