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Recht & Steuern

Anwachsung

Anwachsung ist ein für Personengesellschaften geltendes Prinzip, wonach bei Ausscheiden eines Gesellschafters dessen Anteil am Gesellschaftsvermögen nicht ihm, sondern den übrigen Gesellschaftern zufällt. Im Erbrecht bezeichnet Anwachsung die verhältnismäßige Erhöhung der Erbteile letztwillig eingesetzter Miterben infolge Wegfalls eines Miterben vor oder nach dem Erbfall. Der Erblasser kann die Anwachsung ausschließen.

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