Inhalte
Umfrage
Glossare
Glossarsuche
RSS-Feeds
Anzahlung (Wirtschaftsrecht)
Anzahlung ist die erste Teilzahlung auf einen bereits abgeschlossenen Vertrag. Wer eine Ware nur zur Erprobung mitnehmen oder sich für eine Überlegungsfrist zurücklegen will, darf einen dafür hinterlegten Geldbetrag nicht als Anzahlung bezeichnen, da dies als Beweis für einen Vertragsabschluss angesehen werden könnte.
« zurück
Services und Angebote
Paletten (43) Fanartikel zur Fußball-EM 2012 (82) Hello Kitty (68) Frühjahrsputz (80) Ostern (112) Werkzeugkoffer & -sets (92) Alles für den Garten (162) LED (72) Fasching + Karneval (130) Top-Produktideen (143) Winter-Mode (131) Kosmetik (110) iPhone-Zubehör (130) Adidas (131) Quads (60) Schuhmode (85)
![zentrada.magazin [Logo] zentrada.magazin](http://www.zentradamagazin.de/images/logoZM.gif)
![[Titel] Zentralmarkt](http://images.schimmelmedia.de/zentralmarkt/zm_titelbild.jpg)


