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Recht & Steuern

Anzahlung (Wirtschaftsrecht)

Anzahlung ist die erste Teilzahlung auf einen bereits abgeschlossenen Vertrag. Wer eine Ware nur zur Erprobung mitnehmen oder sich für eine Überlegungsfrist zurücklegen will, darf einen dafür hinterlegten Geldbetrag nicht als Anzahlung bezeichnen, da dies als Beweis für einen Vertragsabschluss angesehen werden könnte.

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