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Anzeigepflicht Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses bestimmte Anzeigepflichten gegenüber öffentlichen Stellen. Dem Arbeitsamt sind beispielsweise Massenentlassungen, der Ausbruch und die Beendigung von Arbeitskämpfen und die Beschäftigung von Schwerbehinderten zu melden. Daneben bestehen diverse Anzeigepflichten gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt, wenn sie für die Lohnsteuer von Bedeutung sind
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