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Anzeigepflicht Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer hat während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses die Pflicht, bestimmte persönliche Veränderungen, die sich auf das Arbeitsverhältnis auswirken, dem Arbeitgeber anzuzeigen. Dazu gehören beispielsweise Schwangerschaft oder Arbeitsunfähigkeit. Daneben sind aber auch andere, den Arbeitgeber betreffende Umstände anzeigepflichtig, wie Erfindungen des Arbeitnehmers oder dem Betrieb drohender Schaden. Änderungen, die die Steuerpflicht beeinflussen, sind der Gemeinde bzw. dem Finanzamt zu melden. Änderungen im persönlichen Bereich, die Einfluss auf das Versicherungsverhältnis des Arbeitnehmers haben (z. B. die Beitragshöhe in der freiwilligen Versicherung), sind den Krankenkassen zu melden.
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