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Recht & Steuern

Arbeitgeberverband

Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern zur Wahrung und Förderung ihrer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Sie sind entweder in überörtlichen Fachverbänden oder örtlich fachübergreifenden Zusammenschlüssen in der Rechtsform von eingetragenen Vereinen organisiert. Arbeitgeberverbände sind tariffähig und können damit Partei eines Tarifvertrages sein, wenn sie eine gewisse soziale Macht innehaben und der Abschluss von Tarifverträgen zu den Aufgaben des Verbandes gehört.

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