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Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ist nach dem Arbeitsrecht, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses im Dienst eines anderen zur Arbeit verpflichtet ist. Typisch ist neben der wirtschaftlichen die persönliche Abhängigkeit, insbesondere durch die Einbindung in eine betriebliche Organisation. Zudem ist kennzeichnend die Weisungsgebundenheit und die soziale Schutzbedürftigkeit. Der Arbeitnehmer ist vom freien Mitarbeiter und von der arbeitnehmerähnlichen Person zu unterscheiden, wobei nicht die Bezeichnung, sondern die tatsächliche Ausgestaltung entscheidend ist. Arbeitnehmer unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht.
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