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Arbeitnehmererfindung
Macht ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses eine Erfindung, so entstehen daraus für ihn eine Reihe von Rechten und Verpflichtungen, die sich aus dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen ergeben. Zunächst muss er dem Arbeitgeber die Erfindung anzeigen. Nimmt der Arbeitgeber die Erfindung für sich in Anspruch, entsteht eine Vergütungsverpflichtung zugunsten des Arbeitnehmers. Die Höhe ist entweder auszuhandeln oder vom Arbeitgeber festzusetzen. Sie ist, bis auf einen geringen Freibetrag, steuerpflichtig. Die Erfindung ist abzugrenzen von Verbesserungsvorschlägen des Arbeitnehmers.
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