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Arbeitsgericht
Für bestimmte, im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) im Einzelnen aufgezählte Rechtsstreitigkeiten, bei denen das Arbeitsrecht betroffen ist, sind nicht die ordentlichen Gerichte, sondern die Arbeitsgerichte zuständig. Das Arbeitsgerichtsverfahren beruht auf den selben Prozessgrundsätzen wie der Zivilprozess, so dass die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) entsprechend gelten, soweit im Arbeitsgerichtsgesetz nicht ausdrücklich andere Regelungen festgesetzt sind. Die Sondervorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes dienen der Straffung und Beschleunigung eines Verfahrens. Zudem ist es kostengünstiger als das Zivilverfahren ausgestaltet.
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