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Arbeitskampf
Können sich die Tarifparteien &emdash; Gewerkschaft und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände &emdash; nicht über den Inhalt eines Tarifvertrages einigen, so ist das Zwangsmittel, um den Abschluss eines Tarifvertrages herbeizuführen, der Arbeitskampf. Mittel des Arbeitskampfes sind im Wesentlichen der Streik und die Aussperrung. Aus der grundgesetzlichen Garantie der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) wird die Zulässigkeit bzw. die Sicherung des Arbeitskampfes abgeleitet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitskampf allerdings rechtswidrig sein
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