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Arbeitskleidung (Steuer)
Kosten für typische Arbeitskleidung können als Werbungskosten abgesetzt werden. Aufwendungen für normale bürgerliche Kleidung dagegen zählen zu den Kosten der privaten Lebensführung und können nicht abgezogen werden; auch dann nicht, wenn die Kleidung nur im Beruf getragen wird. Selbst außergewöhnlich hohe Kosten für die Kleidung ändern daran nichts, es sei denn, der Beruf bedingt einen besonders hohen, auffälligen und leicht nachprüfbaren Verschleiß.
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