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Recht & Steuern

Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig sind nach§ 25 SGB IIIalle Personen, die gegen Entgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. Sozialversicherungsfreie Beschäftigungen sind davon ausgenommen. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind im Rahmen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags vom Arbeitgeber abzuführen. Im SGB III sind für beide Leistungen bei Arbeitslosigkeit die Voraussetzungen für die Gewährung, ihre Dauer sowie die Höhe der Unterstützung geregelt

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