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Arbeitspapiere
Zu den Arbeitspapieren gehören die Lohnsteuerkarte, das Versicherungsnachweisheft (im Baugewerbe die Lohnnachweiskarte), das Arbeitszeugnis, die Arbeitsbescheinigung (siehe Muster "Arbeitsbescheinigung"), die Urlaubskarte und die Unterlagen über vermögenswirksame Leistungen. Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, diese Papiere &emdash; mit Ausnahme des Zeugnisses und der Arbeitsbescheinigung &emdash; dem Arbeitgeber bei Beginn des Arbeitsverhältnisses vorzulegen. Der Arbeitgeber hat sie mit der erforderlichen Sorgfalt zu verwahren. Bei schuldhaftem Verlust ist er schadensersatzpflichtig. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber die Papiere herausgeben.
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