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Arbeitssicherheit
Der Begriff der Arbeitssicherheit gehört in den Bereich des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere in den Betriebs- und Gefahrenschutz. Der Arbeitnehmer soll an seinem Arbeitsplatz vor Gefahren für seine Gesundheit geschützt werden. Der Gesetzgeber hat in diesem Bereich überwiegend Rahmenvorschriften erlassen, die durch Rechtsverordnungen konkretisiert werden. Durch die Regelungen sollen vor allem Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle vermieden und die erste Hilfe bei Notfällen sichergestellt werden. Ergänzt wird der Schutz durch Leistungen der Krankenkassen zur Verhütung von Gesundheitsschäden
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