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Recht & Steuern

Arbeitstage

Arbeitstage sind die Wochentage, an denen der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung nachzukommen hat. Der Begriff ist nicht unbedingt identisch mit dem Begriff Werktage, worunter alle Wochentage von Montag bis einschließlich Samstag zu verstehen sind. Sonn- und Feiertage sind keine Werktage. Welche Tage als Arbeitstage gelten, ergibt sich aus dem entsprechenden Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Relevant wird die Unterscheidung zwischen Arbeits- und Werktagen im Urlaubs- und Arbeitszeitrecht.

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