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Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsrechtlich ist eine Erkrankung eines Arbeitnehmers nur dann von Bedeutung, wenn sie zu dessen Arbeitsunfähigkeit führt; denn nicht die Krankheit, sondern allein die Abwesenheit des Arbeitnehmers löst einen Entgeltfortzahlungsansprüche aus. Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auf die Erkrankung seines Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitnehmer hat dagegen alles zu unterlassen, was seiner Heilung nicht zuträglich ist. Unter Umständen kann Arbeitsunfähigkeit ein Kündigungsgrund sein.
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