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Arbeitsverhältnis mit Angehörigen
Aufgrund eines Arbeitsverhältnisses mit Angehörigen können Sie verschiedene Aufwendungen Gewinn mindernd geltend machen. Abzugsfähig sind die Lohnzahlungen, der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und sonstige durch das Arbeitsverhältnis entstandene Aufwendungen. Der Arbeitnehmer erhält auch ohne Nachweis der einzelenen Werbungskosten einen Arbeitnehmerpauschbetrag 2 000 DM, bei eventueller Arbeitslosigkeit entsteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, und es können Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung gesichert werden. Das Arbeitsverhältnis muss so ausgestaltet sein, wie es unter einander fremden Dritten üblich ist. Das Arbeitsverhältnis wird nicht rückwirkend anerkannt.
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