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Recht & Steuern

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag, der eine unselbstständige Arbeitsleistung zum Gegenstand hat. Parteien des Arbeitsvertrags sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag steht sowohl unter dem Grundsatz der Formfreiheit als auch unter demjenigen der Vertragsfreiheit. Grundsätzlich wird der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist daher nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendbar. Ist der Vertrag aus irgendeinem Grund nichtig, aber in Vollzug gesetzt, entsteht ein so genanntesfaktisches Arbeitsverhältnis, das rückwirkend nicht mehr beseitigt werden kann.

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