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Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis gehört zu den Arbeitspapieren und ist vom Arbeitgeber bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu erteilen. Anspruchsgrundlagen finden sich außer im BGB (§ 630 BGB) im HGB für Handlungsgehilfen (§ 73 HGB), in der Gewerbeordnung für gewerbliche Arbeitnehmer (§ 113 GewO) und im Berufsbildungsgesetz für Auszubildende (§ 8 BBiG). Danach hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und kann grundsätzlich wählen, ob er sich ein einfaches Zeugnis (Arbeitsbescheinigung) oder ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen lässt.
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