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Arbitrage (Klausel)

Arbitrage bedeutet handelsrechtlich, dass der Käufer bei Sach- oder Qualitätsmängeln statt Wandelung nur Minderung geltend machen kann und über Art und Umfang dieser Mängel und die dafür angemessene Minderung je nach örtlichem Handelsbrauch ein Schiedsgutachten oder ein Schiedsgericht entscheiden soll. Im Wirtschaftsleben versteht man unter Arbitrage den Ausgleich verschieden hoher Preise derselben Ware an verschiedenen Märkten dadurch, dass an den Plätzen mit den niedrigeren Kursen gekauft und die höhere Gewinnspanne oder die steigende Nachfrage ausgenutzt wird.

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