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Management / Unternehmensführung

Atypische Gesellschaft

Atypische Gesellschaft ist eine durch Gesellschaftsvertrag vereinbarte andere, von der gesetzlichen (typischen) gesellschaftlichen Ausgestaltungsform abweichende Regelung einer Personengesellschaft, die nicht zwingenden Vorschriften entgegenstehen darf. Ein Beispiel hierfür ist die atypische "stille Gesellschaft", die u. a. dann vorliegt, wenn dem stillen Gesellschafter entgegen der gesetzlichen Wertung im Gesellschaftsvertrag weitreichende Kontrollrechte und Geschäftsführungsbefugnisse eingeräumt werden.

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