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Aufbewahrungsfristen
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Buchführungsunterlagen über einen festgelegten Zeitraum hinweg aufzubewahren. Meist haben sie aber auch selbst ein starkes Interesse an einem schnell zugänglichen Archiv. Die Daten können in Papierform, auf Bild- und Datenträgern oder auf Mikrofilm archiviert werden. Entscheidend ist immer, dass die Aufbewahrung geordnet ist und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Bei Lesbarmachung müssen die gespeicherten Daten mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den Buchungsbelegen bildlich bzw. mit anderen Unterlagen inhaltlich übereinstimmen.
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