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Aufbewahrungspflicht (Steuer)
Die Aufbewahrungspflicht ist handelsrechtlich in den §§ 257, 261 HGB und steuerrechtlich in der Abgabenordnung (AO) § 147 AO geregelt. Sie zählt zu den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Eine Überprüfung der Buchführung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin ist nur aufgrund der aufbewahrten Unterlagen möglich. Wer nach dem HGB verpflichtet ist, Bücher zu führen, der muss auch die ihm obliegenden Aufbewahrungspflichten einhalten. Verstöße gegen diese Pflicht sind auch Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
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