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Auffanggesellschaft
Wenn ein Handelsunternehmen zahlungsunfähig wird oder sich überschuldet, so müssen dessen Gläubiger damit rechnen, dass ihre Forderungen nicht mehr realisiert werden können und wertlos werden. Deshalb wird manchmal der Versuch unternommen, den Zusammenbruch durch die Gründung einer Auffanggesellschaft zu mildern. Aus den Erträgen der Auffanggesellschaft sollen die Altschulden abgetragen und ihre Einlagen bezahlt werden, so dass der ehemalige Schuldner nach der Durchführung wieder Inhaber der neuen Firma werden kann.
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