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Ausbildungsfreibetrag
Wenn Sie Aufwendungen, (z. B. für Lehrmaterial, Fahrtkosten des Kindes oder für Unterkunftskosten) für die Berufsausbildung eines Kindes, für das Sie tatsächlich Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, leisten müssen, steht Ihnen auf Antrag ein Ausbildungsfreibetrag zu. Beim Ausbildungsfreibetrag handelt es sich um einen vom Gesetz festgelegten Freibetrag, der unabhängig von der Höhe der aufgewendeten Kosten berücksichtigt werden kann. Die Aufwendungen müssen lediglich entstanden sein - wovon man im Normalfall ausgehen kann - und dem Finanzamt gegenüber nicht nachgewiesen werden. Grundvoraussetzung für den Abzug des Freibetrages ist, dass Sie für das Kind tatsächlich einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten, ganz oder zumindest anteilig, wenn das Kind im Ausland lebt (s. letzten Gliederungspunkt "Auslandskinder" dieses Stichworts).
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