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Recht & Steuern

Ausbildungskosten

Zu den abzugsfähigen Sonderausgaben gehören auch die Ausbildungskosten für eine Berufsausbildung oder die Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf. Sie sind jährlich bis zu 1 800 DM absetzbar, wenn die Ausbildung am Wohnort praktiziert wird. Bei auswärtiger Unterbringung können bis zu 2 400 DM jährlich abgesetzt werden. Nicht zu verwechseln sind die Ausbildungskosten mit den als Werbungskosten abzugsfähigen Fortbildungskosten.

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