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Recht & Steuern

Ausbildungsversicherung, Aussteuerversicherung

Zweck der Ausbildungsversicherung ist im Gegensatz zur Risikolebensversicherung nicht die Versorgung von Begünstigten beim vorzeitigen Todesfall des Versicherten, sondern die Ansammlung und Sicherung des Kapitals auf den Zeitpunkt hin, zu dem das begünstigte Kind die Auszahlungssumme erhalten soll. Eine Ausbildungsversicherung sollte schon frühzeitig abgeschlossen werden, da dies in aller Regel mit günstigeren Konditionen verbunden ist. Empfohlen wird der Abschluss einer Ausbildungsversicherung deshalb schon kurz nach der Geburt des Kindes.

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