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Ausfallzeiten
Unter Ausfallzeiten sind lohnsteuerrechtlich Zeiträume zu verstehen, in denen der Arbeitnehmer während eines Kalenderjahres nicht in einem Arbeitsverhältnis gestanden hat. Liegen Ausfallzeiten vor, so hat das zur Folge, dass der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerjahresausgleich für den Arbeitnehmer durchführen kann. Solange das Arbeitsverhältnis als solches fortbesteht, sind Ausfallzeiten jedoch unbeachtlich (z. B. bei Krankheit). In der Rentenversicherung sind Ausfallzeiten 1992 durch Anrechnungszeiten ersetzt worden.
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