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Aushangpflichten
Aus einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften erwächst für den Arbeitgeber die Pflicht, die betreffenden Gesetze oder Verordnungen öffentlich im Betrieb auszuhängen. Dazu gehören z. B. das Arbeitszeitgesetz und das Mutterschutzgesetz. Verstößt der Arbeitgeber schuldhaft gegen diese Pflichten, so kann sich daraus ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers ergeben Die meisten Gesetze sehen außerdem die Ahndung eines Verstoßes gegen die Aushangpflichten als Ordnungswidrigkeit vor.
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