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Auskunftspflicht der Wirtschaft
Von gewerblichen und landwirtschaftlichen Unternehmungen sowie von den Verbänden und Vereinigungen solcher Unternehmer und Betriebe kann Auskunft über Preise, Vorräte, Leistungen und Leistungsfähigkeit verlangt werden. Die zuständigen Stellen können die Auskunft durch öffentliche Bekanntmachung oder durch Anfragen einfordern und bestimmen, ob schriftlich oder mündlich Auskunft gegeben werden muss. Zur Nachprüfung stehen den Behörden umfassende Einsichts- und Besichtigungsrechte zu. Praktisch bedeutsamer sind die Auskunftspflichten aufgrund der Statistik für Bundeszwecke, die zahlreiche Meldepflichten begründet.
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