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Auskunftspflichten (Steuer)
Damit Steuern nach den tatsächlichen Sachverhalten festgesetzt werden können, hat der Gesetzgeber den am Besteuerungsverfahren beteiligten Personen sowie dritten Personen eine Fülle von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten auferlegt. Einerseits müssen die Auskünfte wahrheitsgemäß erteilt werden, andererseits müssen sie nötig, verhältnismäßig und zumutbar sein. Ebenso sind aber auch die Finanzbehörden in gewissem Umfang vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, Auskünfte zu erteilen und sogar auf mögliche, für den Steuerzahler günstige Anträge hinzuweisen.
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