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Ausländische Arbeitnehmer (Arbeitsrecht)
Arbeitsrechtliche Vorschriften für ausländische Arbeitnehmer fehlen im deutschen Recht weitgehend, allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Steuerrechtlich sind unter Umständen die so genannten Doppelbesteuerungsabkommen von Bedeutung. Ausländische Arbeitnehmer können zudem beschränkt steuerpflichtig sein. Sozialversicherungsrechtlich bestehen in der Regel keine Besonderheiten, außer es liegt ein Fall der Einstrahlung vor. Ausländische Arbeitnehmer benötigen zur Arbeitsaufnahme in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich einen gültigen Pass oder Passersatz, eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis.
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